- Untersuchungsausschüsse live übertragen
- Lebensmittelrettung statt Lebensmittelverschwendung
- Asylstraftäter sofort abschieben
- Verbot für Kinder-Instagram
- Umsetzung dder Lebensmittelherkunftskennzeichnung!
- Rettung unserer Sparbücher
- NEUTRALITÄT Osterreichs JA
- anti-gendern-Volksbegehren
- Staatsbürgerschaft für Folteropfer
Eine Unterschrift für diese Volksbegehren können Sie folgendermaßen abgeben:
- online mittels elektronischer Signatur über das Portal des Bundesministeriums für Inneres (www.bmi.gv.at)
- persönlich am Gemeindeamt zu den oben genannten Öffnungszeiten
Personen, die dazu bereits eine Unterstützungserklärung abgegeben haben, können keine Eintragung mehr vornehmen lassen. Eine getätigte Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren zählt bereits als gültige Eintragung für dieses.