Volksbegehren 17.-24.04.2023

Im Eintragungszeitraum von 17. bis 24. April 2023 (Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag von 08.00 – 16.00 Uhr und Dienstag von 08.00 – 20.00 Uhr) ist es möglich, folgende Volksbegehren zu unterschreiben:

  • Echte Demokratie - Volksbegehren
  • Beibehaltung Sommerzeit
  • GIS Gebühren NEIN
  • Bargeld-Zahlung: Obergrenze NEIN!
  • Unabhängige JUSTIZ sichern
  • Lieferkettengesetz Volksbegehren
  • NEHAMMER MUSS WEG

Eine Unterschrift für diese Volksbegehren können Sie folgendermaßen abgeben:

  • online mittels elektronischer Signatur über das Portal des Bundesministeriums für Inneres (www.bmi.gv.at)
  • persönlich am Gemeindeamt zu den oben genannten Öffnungszeiten

Personen, die dazu bereits eine Unterstützungserklärung abgegeben haben, können keine Eintragung mehr vornehmen lassen. Eine getätigte Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren zählt bereits als gültige Eintragung für dieses.

 

Gemeinde Aigen im Ennstal