- Echte Demokratie - Volksbegehren
- Beibehaltung Sommerzeit
- GIS Gebühren NEIN
- Bargeld-Zahlung: Obergrenze NEIN!
- Unabhängige JUSTIZ sichern
- Lieferkettengesetz Volksbegehren
- NEHAMMER MUSS WEG
Eine Unterschrift für diese Volksbegehren können Sie folgendermaßen abgeben:
- online mittels elektronischer Signatur über das Portal des Bundesministeriums für Inneres (www.bmi.gv.at)
- persönlich am Gemeindeamt zu den oben genannten Öffnungszeiten
Personen, die dazu bereits eine Unterstützungserklärung abgegeben haben, können keine Eintragung mehr vornehmen lassen. Eine getätigte Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren zählt bereits als gültige Eintragung für dieses.