Tourismusabgabe
Aigen im Ennstal
Die Tourismusabgabe wird gemäß dem Steiermärkischen Tourismusgesetz 1992, LGBl. Nr. 55/1992, in der Fassung der Novelle, LGBl. Nr. 11/2012 einmal jährlich eingehoben. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Umsatz des jeweiligen Betriebes.
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