Fundbüro

Aigen im Ennstal

Nähere Infos erhalten Sie am Gemeindeamt unter +43 (0) 3682 / 23 733

Nachfolgend werden die sich beim Gemeindeamt in Verwahrung befindlichen Gegenstände öffentlich, gem. § 42a SPG, kundgemacht.
Die Fundgegenstände können beim Fundamt der Gemeinde Aigen im Ennstal während der Amtsstunden (Mo. - Fr. 8:00 - 12:00 Uhr und Di. 13:00 - 17:00 Uhr) abgeholt werden.

Fundanzeige 04.05.2026
In Ketten 53 wurde ein Schlüsselbund mit Lagerfeueranhänger gefunden.


Fundanzeige 23.04.2026
Bei der Baustelle der Puttererseehalle wurde dieser Schlüssel mit Anhänger gefunden. 


Fundanzeige 02.04.2025
Ein Diktiergerät wurde im Ortsgebiet gefunden und am Gemeindeamt abgegeben.


Fundanzeige 18.02.2025
Vorm Gemeindeamt wurde eine Lesebrille mit schwarzen Bügeln gefunden und am Gemeindeamt abgegeben.


Fundanzeige 19.02.2025
Am Ennsradweg wurde ein einzelner, weißer Apple AirPod In-Ear-Kopfhörer gefunden und am Gemeindeamt abgegeben.


WAS IST ZU TUN WENN, SIE...

... ETWAS GEFUNDEN HABEN
Gegenstände, die den Wert €10,- übersteigen oder die offensichtlich als wichtig empfunden werden, sind vom Finder bei der zuständigen Behörde verpflichtend abzugeben.

... ETWAS VERLOREN HABEN
Wenn Sie Auskünfte über verlorene Gegenstände brauchen oder den Verlust eines Gegenstandes anzeigen möchten hat dies ebenfalls auf der Gemeinde zu erfolgen. Sollten Sie es an einem anderen Ort verloren haben, haben Sie die Möglichkeit im Internet unter: Home - Fundservice Österreich zu suchen. Beim Verlust von Führerscheinen, inländischen Kennzeichentafeln, Schieß- und Sprengmitteln, waffenrechtlichen Dokumenten oder Zulassungsscheinen muss die Anzeige bei der nächsten Sicherheitsdienststelle erfolgen. 

...  EINE VERLUSTANZEIGE BRAUCHEN
Kommen Sie auf das Gemeindeamt und wir können Ihnen eine ausstellen. 

Aufbewahrungsfrist
Die Aufbewahrungsfrist beträgt ein Jahr. Sollte der Gegenstand den Wert von € 100,- nicht übersteigen beträgt die Frist sechs Monate.
Ab diesem Zeitpunkt kann der Finder des gefundenen Gegenstandes das Eigentum erwerben. Er hat diesbezüglich persönlich bei der Behörde zu erscheinen. Eine Verständigung an den Finder, über die Möglichkeit des Eigentumserwerbes erfolgt nur bei wertvollen Gegenständen.

Finderlohn
Natürlich haben Sie als Finder, gegenüber dem Eigentümer, auch Anspruch auf Finderlohn. Die Höhe des Finderlohns richtet sich danach, ob der Fundgegenstand verloren oder vergessen wurde. Einfach gesagt, ist ein Gegenstand dann verloren, wenn er an einem Ort abhanden gekommen ist, der nicht im Aufsichtsbereich eines Dritten steht. Als vergessen gilt er dann, wenn er ohne Absicht, an einem fremden, unter der Aufsicht eines Dritten stehenden Ortes, zurückgelassen worden ist.

Gemeinde Aigen im Ennstal